Im Freien:
Um den Lebenswandel einer Zielperson mit möglichst geringem finanziellen Aufwand zu dokumentieren, bietet sich die stationäre Videoüberwachung an. Hierbei rüsten wir ein Fahrzeug (PKW oder PKW-Anhänger) mit einer von außen nicht sichtbaren Kamera aus. Im Inneren des Fahrzeuges befindet sich ein Aufzeichnungsgerät und eine Stromversorgung. Der Sachbearbeiter postiert das Fahrzeug nun an einem Ort, welchen die Zielperson häufig aufsucht z.B. den Zugang zur Wohnung. Durch die Auswertung der Aufzeichnungen lässt sich so ein genauer Tagesablauf rekonstruieren.
In Räumen:
Die Videoüberwachung von geschlossenen Räumen unterliegt sehr engen gesetzlichen Bestimmungen und ist daher nur in bestimmten Fällen möglich. Technisch gesehen ist sie jedoch meistens gut durchführbar. Einsätze sind dann rechtlich unstrittig, wenn z.B. der Verdacht des unrechtmässigen Betretens oder des Diebstahls durch Mitabeiter einer Firma vorliegt. Wir verfügen zu diesem Zweck sowohl über nichtsichbar installierte Systeme, als auch über sichtbar montierte Kameras, die eine abschreckende und demnach vorbeugende Wirkung haben.

